An der Geschäftsdelegiertenversammlung (GDV) der SP Baselland ist heute ein Antrag auf Amtszeitbeschränkung für National-, Stände- und Regierungsrat auf vier Amtsperioden der JUSO Baselland mit grossem Mehr angenommen worden. Die Amtszeitbeschränkung ist ein wichtiges Zeichen für eine generationenübergreifende Politik, welche Kontinuität und Stärke in die Partei bringt.
Der Antrag der JUSO Baselland verlangt eine Amtszeitbeschränkung von 16 Jahren für National-, Stände- und Regierungsrat. Mit einem 2/3 Mehr der Wahldelegiertenversammlung kann die Partei jedoch gute Arbeit belohnen, erfahrenen Genossen und Genossinnen ihr Vertrauen aussprechen und so eine zusätzliche Legislatur ermöglichen. Die Beschränkung soll ab den nationalen Wahlen im Jahr 2019 gelten, denn die Spielregeln werden nicht mitten im Spiel geändert und die anstehenden eidgenössischen Wahlen finden bereits in knapp eineinhalb Jahren statt.
Im Vergleich zur diskriminierenden Altersbeschränkung ist eine Amtszeitbeschränkung gerecht und bewährt. Die vier Legislaturen entsprechen der in der Verfassung des Kantons Baselland festgelegten Amtszeitbeschränkung für den Landrat, wodurch Chancengleichheit geschaffen und eine gute Altersdurchmischung erreicht wird.
Der Antrag wurde von der Geschäftsleitung der SP Baselland einstimmig zur Annahme empfohlen. Jan Kirchmayr, Co-Präsident der JUSO BL meint: „Die Förderung junger Genossen und Genossinnen ist für die SP Baselland sehr wichtig. Neben dem Mentoringprogramm hat die SP Baselland heute ein weiteres Mal bewiesen, dass ihr eine generationenübergreifende Parteipolitik ein echtes Anliegen ist.“