ÖV-Initiative darf nicht für ungültig erklärt werden

11.05.2022 - Clara Bonk (sie)

Die JUSO Baselland ist irritiert über den heutigen Entscheid des Regierungsrats, die “ÖV-für-Alle”-Initiative der JUSO Baselland für ungültig zu erklären. Der Entscheid ist eine kurzsichtige Fehleinschätzung des Regierungsrates, die im Angesicht der Klimakrise nicht nachzuvollziehen ist. Die JUSO Baselland appelliert an den Landrat, nicht der Empfehlung des Regierungsrats zu folgen und es den Kantonen Neuenburg und Waadt gleichzutun.

Der Baselbieter Regierungsrat erklärte heute die “ÖV für Alle”-Initiative der JUSO Baselland für rechtsungültig.[1] In ihrer Argumentation folgen sie den Städten Bern, Zürich und dem Kanton Fribourg. Völlig blind zeigt sich der Regierungsrat für die grundlegenden Unterschiede zwischen den verschiedenen Initiativen. Die ÖV-Initiative der JUSO Baselland möchte keinen flächendeckenden gratis ÖV, sondern behält ein Ticketsystem bei, durch das Nutzer*innen ohne U-Abo den ÖV weiterhin unterstützen. Dasselbe gilt für die Unterstützung des ÖV über die Steuern des Kantons. Der Entscheid über die anderen Initiativen kann nicht auf die Initiative der JUSO Baselland angewendet werden.

Ausserdem lässt die Dringlichkeit der Klimakrise keine unnötige Engstirnigkeit in der Auslegung von einzelnen Verfassungsartikeln zu. Der Regierungsrat hat offensichtlich nicht begriffen, dass wenige Jahre verbleiben, um wichtige Netto Null Ziele zu erreichen. Eine bessere finanzielle Zugänglichkeit für den öffentlichen Verkehr ist eine wichtige, soziale Massnahme für weniger CO2-Ausstoss im ländlichen Verkehrsbereich. Die ohnehin schon langsamen Abläufe der Politik dürfen nicht durch kurzsichtige, vereinfachende Entscheide des Regierungsrats weiter sabotiert werden. Diese Entscheidung muss demokratisch durch die Stimmbürger*innen gefällt werden.

Zudem sind Rechtseinschätzungen zum Thema keineswegs so klar und einfach, wie der Regierungsrat es gerne hätte. Die Staatsräte Waadt und Neuenburg haben sogar flächendeckenden gratis ÖV für rechtsgültig erklärt.[2]Gemäss dem Personenbeförderungsgesetz dürfen Kantone nämlich einzelne Verbilligungen der Tarife beschliessen, sofern er die Kosten dafür trägt.[3] Co-Präsidentin Clara Bonk (21) sagt dazu: “Bei einer so unklaren Rechtslage muss die Entscheidung so demokratisch wie möglich getroffen werden. Die Baselbieter Stimmbürger*innen müssen an der Urne entscheiden dürfen.”

Die JUSO Baselland appelliert an den Landrat, sich eingehend mit der Vorlage zu befassen und sich nicht von der Fehleinschätzung des Regierungsrates blenden zu lassen. Wie in der Waadt und in Neuenburg muss auch im Baselbiet der Landrat die Initiative für gültig befinden. Co-Präsidentin Elena Kasper (21) stellt klar: “Der Landrat muss Rückgrat im Kampf gegen die Klimakrise beweisen und eine Abstimmung ermöglichen.”


[1] Medienmitteilung des Regierungsrates vom 11.5.2022

[2] Watson, 2022

[3] Personenbeförderungsgesetz

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