Die SVP hat ausgeholt zu einem Schlag gegen die Personenfreizügigkeit und gegen die Menschen, die zufällig nicht mit Schweizer Pass geboren wurden. Durch die daraus resultierende Schwächung der Situation der Arbeiter und Arbeiterinnen lässt sich einmal mehr erkennen, dass diese Partei nicht die Interessen der „kleinen Leute“ vertritt, sondern jene ihrer industriellen Strippenzieher.
Deshalb gehört am 9. Februar ein Nein in die Urne, gegen Rassismus, Abschottung und die Aushöhlung der Arbeitnehmerrechte.
Die Zahl der Menschen, die in die Schweiz kommen, um hier zu leben und zu arbeiten, soll zukünftig durch Kontingente beschränkt werden. So will es die Initiative der SVP „gegen Masseneinwanderung“. Ihre Argumente sind dabei ebenso fadenscheinig wie heuchlerisch. Fadenscheinig deshalb, weil es die linear zunehmende Immigration, die sogenannte „Masseneinwanderung“, nicht gibt (ebenso wenig wie die Masseneinbürgerung), 2010 und 2011 ging die Einwanderung sogar zurück. Im Abstimmungskampf argumentiert die SVP unter anderem mit Wohnungsnot, vollen Zügen und Verdrängung der einheimischen Bevölkerung in Tourismusgebieten. Das ist in dem Sinne Heuchelei, als dass die SVP bisher immer an vorderster Front gegen Projekte für bezahlbaren Wohnraum, Ausbau des öffentlichen Verkehrs (die SVP ist gegen FABI) und Vorlagen wie die Zweitwohnungsinitiative gekämpft hat. Diese Doppelmoral zeigt sich auch, wenn es darum geht, reiche Ausländer und multinationale Unternehmen mit Steuergeschenken in die Schweiz zu holen, umgekehrt wird aber von Masseneinwanderung gesprochen, wenn diese Unternehmen auch Menschen und ihre Familien anlocken, die hier Arbeit suchen.
Ebenfalls bekämpft die SVP die von Gewerkschaften und Linken geforderten flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit, die sich gegen Lohndumping richten. Diese Massnahmen sind sehr wichtig, da sie die Rechte aller ArbeiterInnen in der Schweiz schützen und stärken. Mit dieser Initiative wird deren Situation aber verschlechtert.
Apropos Personenfreizügigkeit: Die Initiative verlangt eine Neuverhandlung von „völkerrechtlichen Verträgen, die gegen die Vorlage verstossen“, womit die Personenfreizügigkeit und die anderen Bilateralen Abkommen mit der Europäischen Union gemeint sind. Sind diese Neuverhandlungen mit einem annehmbaren Ausgang überhaupt realistisch? Die Antwort ist einfach. Nein.
Der freie Personenverkehr ist eines der wichtigsten Standbeine der EU. Diese hat deutlich gemacht, dass sie die anderen Bilateralen nicht ohne die Personenfreizügigkeit weiterführen wird.
Die Initiative hat aber noch eine andere gefährliche Seite neben der volkswirtschaftlichen. Sie bedient sich einer von der SVP sorgfältig gepflegten, fremdenfeindlichen Grundstimmung und verankert Rassismus und Menschenfeindlichkeit in der Verfassung, genau wie die Ausschaffungsinitiative davor.
Laut dem zweiten Artikel der Initiative sollen Menschen mit Schweizerpass bei der Stellensuche bevorzugt werden, vor Menschen mit EU-Pass, die Qualifizierung spielt dabei keine Rolle. Wenn Menschen aufgrund ihrer Nationalität diskriminiert werden, dann ist das eindeutig rassistisch und in der Schweiz auch noch verfassungswidrig (siehe Bundesverfassung Art. 8.1).
Ausserdem wird einmal mehr die Ausländer- mit der Asyldebatte vermischt. Die Initiative verlangt auch eine Höchstzahl für Asylsuchende, als ob sich Flüchtlingsbewegungen nach dem Willen der SVP richteten. Die Initiative verstösst also klar gegen das Menschenrecht auf Asyl.
Ein weiteres Problem besteht in der teils unzureichenden Formulierung. Über Kinder von Ausländern wird zum Beispiel kein Wort verloren. Zählen diese dann automatisch zum Kontingent dazu, obwohl sie nicht wirklich „eingewandert“ sind? Die Gefahr ist gross, dass bei einer Annahme wieder vermehrt Familien auseinandergerissen werden und der Familiennachzug erschwert wird.