An ihrer letzten Mitgliederversammlung am 10. April hat die JUSO BL die Parolen für die kommenden Abstimmungen gefasst. Die mit beinahe 30 Mitgliedern gut besuchte Versammlung sprach sich mit grossem Mehr gegen die ungenügende Pädophilen-Initiative und damit für den indirekten Gegenvorschlag aus. Ausserdem beschloss die JUSO BL die JA-Parole zum Gegenvorschlag der Hausarztinitiative, zum Gegenvorschlag der Gemeindeinitiative zur BLPK und zur Gewerbeparkkarte.
Die Mitglieder der JUSO BL sprachen sich mit grossem Mehr gegen die Volksinitiative „Pädophile dürfen nicht mit Kindern arbeiten“ aus. Obwohl die JUSO Baselland die Richtung der Initiative begrüsst, hält sie diese für rechtsstaatlich bedenklich und in gewisser Weise sogar von der Wirkung her ungenügend. Die Initiative verlangt ein absolutes automatisches Berufsverbot ohne die Möglichkeit einer richterlichen Einzelfallprüfung. Eine solche ist aber notwendig, wenn es um die Einschränkung von Grundrechten geht. Denn auch bei solch verabscheuungswürdigen Verbrechen muss der Rechtsstaat gewahrt bleiben. Ohne diese Möglichkeit einer Einzelfallprüfung kann zum Beispiel ein 19-jähriger, welcher sich auf ein einvernehmliches sexuelles Verhältnis mit einer 15-jährigen einlässt, ein solches lebenslanges Berufsverbot kassieren, sofern er von den Eltern seiner minderjährigen Bettgefährtin verzeigt werden sollte. Ausserdem geht der Gegenvorschlag in gewissen Bereichen sogar weiter als die Initiative. Denn dieser ermöglicht den Richtern nicht nur das Verhängen eines Berufsverbotes, sondern zusätzlich auch ein Kontakt- und Rayonverbot. Denn abgesehen von Missbräuchen durch Betreuungs- und Lehrpersonen gibt es auch den Missbrauch im häuslichen Bereich. Ein reines Berufsverbot, wie es die Initiative fordert, ist hier wirkungslos. Um den Schutz der Kinder vollumfassend zu gewährleisten sagt die JUSO BL am 18. Mai überzeugt NEIN zur Pädophilen-Initiative und damit JA zum indirekten Gegenvorschlag.
Daneben ergriff die JUSO BL die JA-Parole zum Gegenvorschlag zur Hausarztinitiative. Dieser Verfassungstext stärkt die Hausarztmedizin und damit die medizinische Grundversorgung durch die Verankerung in der Verfassung. Diese Stärkung ist dringend notwendig, da nach der Annahme der Abschottungsinitiative das sowieso schon chronisch überlastete Gesundheitswesen noch mehr Probleme bekommen wird.
Des weiteren sagten die Mitglieder der JUSO BL JA zu den beiden kantonalen Vorlagen. Der Gegenvorschlag zur Gemeindeinitiative entlastet die Gemeinden bei der Sanierung der Pensionskasse. Denn diese können vor allem kleinere Gemeinden finanziell kaum alleine stemmen. Zur Gewerbeparkkarte sagt die JUSO BL JA, weil es sich dabei um eine gute Globallösung für das Gewerbe handelt. Es macht keinen Sinn, wenn jede Gemeinde einzeln solche Karten vergibt.
Die Parolen zum Kauf des Gripen und zum Mindestlohn hat die JUSO BL schon letzten Monat gefasst. Die Mitglieder sprachen sich damals einstimmig für den Mindestlohn und gegen den Gripen aus.