29.05.2013
Mit Erstaunen hat die JUSO Baselland gestern den Kommentar von Herrn Buser zur Transparenz-Initiative in der BaZ gelesen. Darin werden viele falsche Behauptungen aufgestellt. Darum haben sich die JungsozialistInnen Baselland entschlossen, eine Gegendarstellung an die Medien zu versenden.
Für die JUSO ist es klar, dass die (bürgerliche) rechte Machtelite kein Interesse hat, dass man ihnen in die Karten schauen kann. Allen voran die Wirtschaftskammer. So ist bis heute nicht klar, wie die wirklichen Besitzverhältnisse am Unternehmen Wirtschaftskammer sind. Wie werden diese Gewinne verteilt? Welche Rolle spielen die vielen Ableger der Wirtschaftskammer, wie die Liga der Steuerzahler oder das Institut für Wirtschaftsförderung in denen Herr Buser jeweils als Geschäftsführer amtet? Echte Transparenz zeigt das ganze Bild und hier haben die Wirtschaftskammer und ihre zugewandten Organisationen noch einen sehr langen Weg vor sich.
Mit den Mindestlimiten, welche in der Initiative geregelt sind, werden gerade kleine bis mittlere Spenden geschützt. Dies heisst: Die Mehrheiten der Spenden wird gar nicht offengelegt, nur Grossspenden sind davon betroffen. Darum ist auch von der Gegenseite das Beispiel des Dorfvereins oder der Ortssektion einer Partei irreführend. Diese werden mehrheitlich nicht betroffen sein.
Im Kommentar wird mit dem "explodierenden Verwaltungsaufwand" argumentiert. Doch im ganzen Text lässt sich keine einzige Zahl dazu finden. Bereits im Landrat wurde ebenfalls damit argumentiert, ohne einen Betrag zu nennen. Wie will man von einem explodierenden Verwaltungsaufwand sprechen, wenn keine Zahlen vorliegen? Die JUSO Baselland greift dem vor und hat dazu eine ungefähre Rechnung aufgestellt:
- Kosten für den Kanton: Der Kanton muss die eingereichten Revisionsberichte lediglich auf ihre Richtigkeit überprüfen. Dazu müssen nicht zwingend neue Stellen in der Verwaltung geschaffen werden. Hier ist keine "massive Kostenexplosion" festzustellen. Ebenfalls muss ein System für die Erfassung der Spenden angeschafft werden. Das ist eine tiefe, einmalige Ausgabe für den Kanton.
- Kosten Parteien / Komitees: Diese müssen einen Revisorenbericht anfertigen lassen. Für eine Partei von der Grösse der SP Baselland würde das ungefähr 2000 Franken kosten und einen Tag an Arbeitsaufwand bedeuten. Das ist wenig im Verhältnis zu den restlichen Ausgaben einer Partei. Kleinere Komitees oder Parteien werden jedoch deutlich weniger Mittel aufwenden müssen.
In der billigen Stimmungsmache von Herrn Buser lässt sich eines herauslesen: Die Initiative sei angeblich nicht umsetzbar. Die JUSO Baselland betont, dass im Landrat der Antrag eines Gegenvorschlages verworfen wurde, auch von Herrn Buser. Demzufolge ist Herr Buser ganz und gar nicht an der Transparenz interessiert und bläht nun die wenigen Detailfragen unnötig auf und schiebt sie als Gründe vor. Es gibt bereits Kantone, welche seit 20 Jahren eine solche Regelung besitzen, die einwandfrei funktioniert. Darum widerspricht die JUSO: Die Initiative ist umsetzbar, nur scheint dies Herrn Buser nicht zu interessieren.
Die Initiative hat bewusst gewisse Bereiche offen gelassen, damit der Gesetzgeber eine pragmatische und umsetzbare Lösung entwickeln kann. Es ist nicht Sinn und Zweck, dass ein Initiativtext den Umfang und Detailierungsgrad eines Gesetzes aufweisen muss. Gerade bei den Sanktionen ist lediglich die Höchststrafe festgeschrieben. "Das Gesetz regelt weitere Sanktionen bei Verletzung der Offenlegungspflichten", lässt sich aus dem Initiativtext entnehmen. Die Verhältnismässigkeit bei den Sanktionen ist somit gegeben. Ebenfalls steht im Absatz vier des Initiativtextes: "Das Gesetz regelt die Einzelheiten". Mit der Annahme ist erst ein erster Schritt getan. Der Landrat hat in dem Fall die Aufgabe, den Verfassungsartikel in einem neuen Gesetz umzusetzen.