Gegen die Abschaffung der Privatsphäre: Nein zum NDG

15.09.2016

Blogeintrag von Jonas Eggmann, Vorstand JUSO BL
Mit dem neuen Nachrichtendienstgesetz (NDG) sollen dem Schweizer Geheimdienst Kompetenzen zur Massenüberwachung zugeteilt werden, die bisher den Strafverfolgungsbehörden (Polizei und Bundesstaatsanwaltschaft) vorbehalten waren. Was harmlos tönt, führt zu einer tiefgreifenden Änderung unseres Rechtssystems, wie der deutsche Journalist und promovierte Jurist Heribert Prantl schreibt:
«Im Präventionsstaat verschwimmen die Grenzen zwischen Unschuldigen und Schuldigen, zwischen Verdächtigen und Unverdächtigen. Im klassischen Rechtsstaat hat das Recht hier sehr genau unterschieden: Es hat Beweise, also konkrete Fakten gefordert, um jemanden verdächtigen und in seine Grundrechte eingreifen zu können. Nun aber gilt jeder Einzelne als Risikofaktor, jeder Einzelne muss es sich daher gefallen lassen, dass er, ohne selbst einen konkreten Anlass dafür geliefert zu haben, zur Sicherheit überwacht wird. An die Stelle des konkreten Verdachts ist also ein Anfangsgeneralverdacht getreten.»
Genau dieser Übergang vom Rechts- zum Präventionsstaat droht in der Schweiz mit dem NDG, denn im Unterschied zu den Strafverfolgungsbehörden braucht der Geheimdienst keinen konkreten Tatverdacht, um die äusserst weit gehenden Überwachungsmittel einzusetzen. Er ist – wie es der Fachausdruck «präventivpolizeiliche Tätigkeit» bereits sagt – eben präventiv tätig (im Gegensatz dazu steht das «gerichtspolizeiliche Ermittlungsverfahren» = Strafverfahren). Umso wichtiger ist eine klare Begrenzung der erlaubten Überwachungsmittel sowie eine unabhängige Aufsicht und Kontrolle. Beides kann das neue NDG nicht einlösen.
Besonders problematisch unter den zahlreichen neuen Überwachungsmitteln (genannt «Beschaffungsmassnahmen») ist die Kabelaufklärung. Kabelaufklärung heisst, dass der gesamte grenzüberschreitende Internetverkehr überwacht wird. Faktisch ist davon der gesamte Internetverkehr betroffen, da der Grossteil der Internetaktivitäten in der Schweiz über das Ausland stattfindet. Mit Suchbegriffen wird der gesamte Datenstrom abgescannt und über sämtliche Daten eine Rasterfahndung vollzogen. Die Kabelaufklärung stellt damit eine Form der verdachtsunabhängigen Massenüberwachung dar, welche unrechtmässig und mit einem demokratischen Rechtsstaat nicht zu vereinbaren ist.
Bereits die Grundannahme ist falsch
Neben diesen gravierenden rechtsstaatlichen Bedenken gilt es, die Grundannahme, die hinter Gesetzen wie dem NDG steht, kritisch zu hinterfragen. Das NDG geht von der intuitiv einleuchtenden Annahme aus, dass mehr Überwachung zu mehr Sicherheit führt. Doch dafür gibt es keinerlei wissenschaftliche Evidenz – im Gegenteil: Die Recherchen des deutschen Journalisten Sascha Lobo zeigen, dass alle identifizierten Attentäter der schrecklichen Anschläge in Brüssel, Paris und Kopenhagen dem Geheimdienst und/oder der Polizei bereits vorher bekannt waren. Alle standen auf Terrorwarnlisten. Zehn hatten Vorstrafen. Acht waren bereits zur Fahndung ausgeschrieben. Es gibt also nicht zu wenige, sondern eher zu viele Daten, die nicht richtig ausgewertet werden. Wer die Nadel im Heuhaufen nicht findet, braucht deshalb nicht mehr Heu. Doch genau das droht mit dem neuen NDG.
Zusammengefasst bringt das NDG also nicht mehr Sicherheit, sondern höhlt das Grund- und Menschenrecht auf Schutz der Privatsphäre aus. Die massiven Kompetenzerweiterungen für den Geheimdienst öffnen dem Schnüffelstat Tür und Tor. Wer deshalb eine weitere Fichenaffäre verhindern möchte, stimmt am 25. September Nein zum NDG.